Artikel II-97 Umweltschutz
Ein hohes Umweltschutzniveau und die Verbesserung der Umweltqualität müssen in die Politik der Union einbezogen und nach dem Grundsatz der nachhaltigen Entwicklung sichergestellt werden.
Vertrag über eine Verfassung für Europa |
OEZ: 11:01, 22.11.2008
MEZ: 10:01, 22.11.2008 WEZ: 9:01, 22.11.2008 |
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Ein hohes Umweltschutzniveau und die Verbesserung der Umweltqualität müssen in die Politik der Union einbezogen und nach dem Grundsatz der nachhaltigen Entwicklung sichergestellt werden.