Artikel III-423
Der Rat und die Kommission stellen sicher, dass die im Rahmen einer Verstärkten Zusammenarbeit durchgeführten Maßnahmen untereinander und mit der Politik der Union im Einklang stehen, und arbeiten entsprechend zusammen.
Vertrag über eine Verfassung für Europa |
OEZ: 7:56, 22.11.2008
MEZ: 6:56, 22.11.2008 WEZ: 5:56, 22.11.2008 |
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Der Rat und die Kommission stellen sicher, dass die im Rahmen einer Verstärkten Zusammenarbeit durchgeführten Maßnahmen untereinander und mit der Politik der Union im Einklang stehen, und arbeiten entsprechend zusammen.